Die Zeit beginnt nach Eintritt in den Behandlungsraum und endet mit dem Begleichen der Rechnung bzw. dem Verlassen des Studios.
Die Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt, um Ihnen Wartezeiten zu ersparen. Sollten Sie den mit uns vereinbarten Termin nicht einhalten können, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Da der Termin nur für Sie reserviert ist, werden nicht abgesagte Zeiten nach §615, Satz 1 BGB in Rechnung gestellt. Die Höhe der Ausfallgebühr beträgt 75% des ausgemachten Stundensatzes. Für praxisseitig kurzfristig abgesagte Stunden werden 25% einer Behandlung gutgeschrieben. Diese können nur in der Praxis als ganzer Termin und nicht als Geldleistung eingelöst werden.
Mit einer Behandlungsvereinbarung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, von Klaus M. Springer oder einem Mitarbeiter als Privatpatient behandelt zu werden.
Es werden die Gebühren – nach Angebot – angewendet. Die Honorarforderung wird unabhängig von der Höhe einer eventuellen Wiedererstattung durch eine Krankenversicherung oder einer anderen Beihilfe vom Kunden beglichen.
Sollte die Abrechnung der Behandlung über ein Abrechnungsbüro für Ärzte erfolgen, entbinden Sie Klaus M. Springer oder seine Mitarbeiter/innen von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber diesem Abrechnungsbüro.
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